Der Versicherungsberater wird ausschließlich von seinen Mandanten in Form eines Zeithonorars oder nach Gegenstandswerten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)- der Komplexität und dem Inhalt der Beratung entsprechend bezahlt.
Beim Erstgespräch im Vorfeld der Beratung nehme ich gern eine Kostenschätzung vor.
Die Rahmenbedingungen der Beratung werden grundsätzlich vor Beratungsbeginn über eine entsprechende Beratungsvereinbarung festgelegt. Es besteht auch die Möglichkeit bei genau umschriebener Aufgabe ein Festhonorar zu vereinbaren.
Anders als bei Versicherungsvermittlern oder Versicherungsmaklern, die Ihre Provision oder Courtage unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand bei Vertragsabschluss und bei bestehenden Verträgen jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater oder Versicherungsberaterin tatsächlich tätig wird.
Weil die Informationen über notwendigen Versicherungsschutz nicht mehr von der Versicherungswirtschaft, sondern vom eigenen Berater kommen und die Versicherungskosten in der Regel gesenkt werden können, erzielen Sie regelmäßig Kostenvorteile neben objektiv geprüften und dadurch bedarfsgerechten Versicherungsschutz.